Die besondere Sachkunde, verbunden mit der Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit sind die Voraussetzung für die Bestellung zum Gerichtssachverständigen, was den größten Teil meiner beruflichen Tätigkeit ausmacht.
Durch meine umfangreiche Ausbildung, mein Studium mit parallel laufender Mitarbeit im Sachverständigenbüro meines Vaters (Bewertung, Mieten u. Pachten, Wärmeschutz, Mängel und Schäden) verfüge ich inzwischen über eine ca. 30jährige Erfahrung in der Sachverständigentätigkeit mit entsprechend breit gefächertem Fachwissen.
Die öffentliche Bestellung durch die Kammer ist in der Regel auf 5 Jahre befristet. Vor der Wiederbestellung wird von den bestellenden Behörden geprüft, ob die Bestellungsvoraussetzungen noch gegeben sind, ob der Sachverständige seiner Pflicht zur stetigen Fortbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet nachgekommen ist und wer seine Auftraggeber waren. Damit wird sichergestellt, dass die hohe fachliche Qualifikation des Sachverständigen immer dem aktuellen Standard entspricht.
Mit nahezu 1600 bisher erstellten Gutachten für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Berufsbetreuer, Handelsbanken und Sparkassen, Unternehmen der freien Wirtschaft sowie privaten Auftraggebern und dem Zusammenschluss mit drei weiteren öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen in einer Partnerschaft, habe ich ein Erfahrungsspektrum, das mir und meinen Auftraggebern in der gesamten Bundesrepublik zugute kommt.